Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2014 - L 9 AS 959/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,102087
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2014 - L 9 AS 959/14 B (https://dejure.org/2014,102087)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.10.2014 - L 9 AS 959/14 B (https://dejure.org/2014,102087)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - L 9 AS 959/14 B (https://dejure.org/2014,102087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,102087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2012 - L 9 AS 32/12

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2014 - L 9 AS 959/14
    Denn es kommt insoweit allein auf die objektive Rechtslage an, eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung vermag nicht die Statthaftigkeit eines unzulässigen Rechtsmittels zu begründen (Senatsbeschl. v. 4. April 2012 - L 9 AS 32/12 B, Breith 2013, 83 = juris Rn 9; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, Vor § 143 Rn 14b und § 144 Rn 45).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 5116/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klageschrift - Bezeichnung des Klägers - Angabe

    Der Kläger hat hiergegen am 27.03.2014 bei dem Sozialgericht Konstanz (SG) Klage erhoben (S 9 AS 959/14) und im Wesentlichen vorgetragen, dass der Gesetzgeber den zugrunde gelegten, allgemein unabwendbaren Bedarf aus politischem Kalkül um wenigstens 120,- EUR zu niedrig festgesetzt und erst hiernach das dazu schlüssige Zahlenwerk "geschustert" habe.

    Das SG hat mit Beschluss vom 26.09.2014 zunächst die Verfahren S 9 AS 986/14 und S 9 AS 988/14 unter dem Aktenzeichen S 9 AS 986/14 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden und mit Beschluss vom 25.11.2014 die Verfahren S 9 AS 504/14, S 9 AS 959/14 sowie S 9 AS 986/14 unter dem Aktenzeichen S 9 AS 504/14.

  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 9 AS 3882/15
    Auf die Anfrage des Kammervorsitzenden, wie hoch seiner Ansicht nach die von ihm begehrte Leistung als monatliches bedingungsloses Grundeinkommen sein soll, hat der Kläger am 01.07.2015 unter Vorlage eines weiteren Schriftsatzes an das SG Konstanz (S 9 AS 959/14) geantwortet, dass es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sei, festzustellen, in welcher Höhe die Regelleistung nach dem SGB II verfassungsmäßig sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht